Wir führen Flüssiggasprüfungen an Ihrem Wohnmobil, Ihrem Sportboot oder auch an gewerblich genutzten Gasanlagen, z.B. Hähnchengrillwagen durch.
Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen und in Sportbooten müssen mindesten alle 2 Jahre von einem (DVFG geprüften und anerkannten) Sachkundigen überprüft werden.
Gemäß der Verordnung für die Schiffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschiffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach §§ 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.
Wir führen folgende Prüfungen durch:
Weitere Dienstleistungen:
Die DVGW-Arbeitsblätter G 607, G 608 und G 612 können bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Str.3, 53123 Bonn auch übers Internet unter www.shop.wvgw.de kostenpflichtig bestellt werden.
Sachkundigenlehrgänge nach DVGW G 607 und G 608 führt der Verband für Flüssiggas e.V. DVFG durch.
Eine Liste von Gasprüfern für Prüfung nach DVGW G 607 und DVGW G 608 (auch in Ihrer Nähe) finden Sie beim Deutscher Verband Flüssiggas
Gewerblich genutzte Flüssiggasanlagen (z.B. Imbisswagen, Hänchengrill) müssen neben den Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF 2012) auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (UVV) erstmalig und wiederkehrend durch eine befähigte Person oder einem Sachverständigen geprüft werden.
Wir führen folgende Prüfungen durch:
Prüffristen:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen zu ermitteln und festzulegen. Im Anhang 3 Abschnitt 2 der BetrSichV wurden u.a. die „Höchstfristen“ für die wiederkehrenden Prüfungen festgelegt (§ 14 (4)).
Höchstfristen:
Eine Liste von Gasprüfern für gewerblich genutzte Gasanlagen (auch in Ihrer Nähe) finden Sie bei der BGN
Flüssiggasbehälter müssen vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft werden.
Mitteldruckrohrleitungen müssen vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft werden.
Ingenieurbüro für
Arbeitssicherheit
Fontaneallee 5
15738 Zeuthen
KFZ - Sachverständige
c/o Total Station
Holzmarktstraße 36-42
10243 Berlin
Telefon: 033762 - 940873
Öffnungszeiten:
Mi.: 13 Uhr bis 14 Uhr
nach Terminvereinbarung
Kfz - Prüfstelle
Fontaneallee 51
15745 Wildau
Telefon: 033762 - 41644
Öffnungszeiten:
Fr.: 9 Uhr bis 17 Uhr
Samstag nach Terminvereinbarung