Qualitätsmanagement 

DIN EN ISO 9001
Aufzugrichtlinie 95/16/EG
Systems zur Sicherung der Qualität nach §8(4) der AZWV

Beratung Schulung Zertifizierung Fördermittel

DGQ
Deutsche Gesellschaft
für Qualität e.V

Persönliches Mitglied


Wir haben uns die Aufgabe gestellt, kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich bei dem Aufbau ihres Qualitätsmanagementsystem zu begleiten. Viele Unternehmen arbeiten bereits nach einem eigenen QM-System und erfüllen möglicherweise schon viele Forderungen der ISO-Norm. Mit fachkundiger Unterstützung eines externen Beraters kann die Umstellung auf das System ISO 9001 erfolgen, ohne daß die Mitarbeiter des Unternehmens wochenlang von ihren eigentlichen Arbeitsaufgaben abgehalten werden. 

Im Rahmen des Aufbaues eines Qualitätsmanagementsystems ist es erforderlich, das alle Mitarbeiter in der Anwendung und dem Umgang mit diesem System geschult werden. Unter Beteiligung des QM-Beauftragten des Unternehmens führen wir solche Schulungen vor Ort durch.
Je nach Größe des Unternehmens müssen die Führungskräfte und insbesondere der QM-Beauftragte eine umfangreichere Schulung erhalten.
Unser Vertragspartner "VOREST AG" ist ein renommiertes Schulungsunternehmen in den Bereichen "SIXT SIGMA, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Projektmanagement und Persönlichkeitsentwicklung". Hier der Übersichtskalender der Schulungsveranstaltungen.
Fordern Sie für weitere Informationen von uns den kompletten Schulungskatalog an.

Für Unternehmen, die bereits ein funktionierendes QM-System aufgebaut haben, sind wir in der Lage, im Auftrag von Zertifizierungsgesellschaften das Unternehmen zu auditieren. Wir sind Partner der GTÜ Zertifizierungsstelle GmbH und  der TÜg Zertifizierungsgesellschaft.

Hersteller und Montagebetriebe von Aufzugsanlagen müssen gemäß der Richtlinie 95/16/EG in Verbindung mit Anhang XIII ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem einführen und aufrechterhalten. Damit sind Sie in der Lage selbständig einen Aufzug in den Verkehr zu bringen. Wir helfen den Unternehmen bei dem Aufbau  des Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der ARL und begleiten Sie bei der Zertifizierung.

Im SGB III §§ 84 Absatz 4 wird von den Bildungsträgern gefordert, daß sie in Zukunft ein Qualitätssicherungssystem nachweisen müssen, um eine Zulassung als Träger für Maßnahmendurchführung mit Bildungsgutscheinen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Für die Einführung eines Qualitätssicherungssystems wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2005 festgelegt. Die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung) regelt die Einzelheiten der Zertifizierung und konkretisiert die Forderungen an die Qualität der Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot.
Wir helfen den Unternehmen bei dem Aufbau  des Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der AZWV und begleiten Sie bei der Zertifizierung.

Wir unterstützen die Unternehmen bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln. Bei konsequenter Nutzung aller Fördermöglichkeiten, sind auch kleine Unternehmen in der Lage, die Kosten für den Aufbau des QM-System und die Zertifizierung zu tragen.

 

Kontakt:

Nähere Infos unter Tel. 0171-7707222 

oder per e-mail: benutzen Sie unser Formular

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