FuhrparkLeistungen für Ihren Fuhrpark

GTÜ Fahrzeugprüfungen

HU, SP, BOKraft

Alle Prüfungen für die Personenbeförderung

Als GTÜ Vertragspartner übernehmen wir neben der Haupt- inkl. Abgasuntersuchung auch die Sicherheitsprüfung und die Prüfung nach Vorschriften der BOKraft für Ihren Fuhrpark.

Im Rahmen der Sicherheitsprüfung setzt unser Team die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheits- prüfungen um. Diese Prüfungen werden abgesehen von Pkw auch an Lkw, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durchgeführt.

Des Weiteren prüfen wir Ihren Fuhrpark auch nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Diese Untersuchungen werden nach §§ 41, 42 (2) bzw. § 42 (1) für Taxen, Mietwagen, Omnibusse und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung durchgeführt. Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und der Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen unsere GTÜ-Prüfingenieure gerne.

Arbeitssicherheit und UVV

Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter

Wir überprüfen und verbessern existierende Arbeitssicherheitsstrukturen.

Die Arbeitssicherheit steht in Werkstätten an erster Stelle. Um sicherzustellen, dass alle Vorgänge in Ihrem Unternehmen vorschriftsmäßig ablaufen, überprüfen wir gerne für Sie existierende Strukturen und unterbreiten Ihnen Verbesserungsvorschläge. Auf Wunsch unterweisen wir darüber hinaus Ihre Mitarbeiter in den Prozessen der Arbeitssicherheit. Unsere speziell ausgebildeten Sicherheitsingenieure sorgen dafür, dass Ihre Werkstatt ein angenehmer Arbeitsplatz mit minimiertem Unfallrisiko ist.

Als externer Dienst übernehmen wir für Sie die nach dem Arbeissicherheitsgesetzt vorgeschriebene Funktion der "Fachkraft für Arbeitssicherheit".

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie als professioneller Partner bei der Bewältigung vielseitiger Arbeitsschutzaufgaben.

Unsere Sachverständigen sind immer auf dem neuesten Stand der aktuellen Bestimmungen und können Ihren Betrieb auf sicherheitsrelevante Defizite hinweisen und bei der Aufhebung dieser unterstützen. Das Unfallrisiko wird so deutlich reduziert, daraus resultierende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden. Wir führen die nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Prüfungen durch. Wir führen UVV-Prüfungen gemäß nachfolgenden Vorschriften durch:

  • DGUV Vorschrift 3 (BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV Vorschrift 52 (BGV D 6) Krane und DGUV Grundsatz 309-001 Prüfung von Kranen
  • DGUV Vorschrift 54 (BGV D 8) Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Vorschrift 70 (BGV D 29) Fahrzeuge
  • DGUV Vorschrift 79 (BGV D 34) Verwendung von Flüssiggas
  • DGUV Information 208-013 und BetrSichV Leitern und Tritte
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Kap. 2.10 Hebebühnen
  • Sachkundigenprüfung (befähigte Person) gem. §10 Betriebssicherheitverordnung-BetrSichV

KontaktWir freuen uns auf Sie

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