Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Sportbooten
sowie gewerblich genutzten Fahrzeugen und Anlagen 

 Flüssiggasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 608

 Flüssiggasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607                       Flüssiggasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607

Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen und in Sportbooten müssen mindesten alle 2 Jahre von einem (DVFG geprüften und anerkannten) Sachkundigen überprüft werden.

Gemäß der Verordnung für die Schiffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschiffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach §§ 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.

Wir führen folgende Prüfungen durch:

Kontakt:

Nähere Infos unter Tel. 0171-7707222 

oder per e-mail: benutzen Sie unser Formular

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