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Arbeitssicherheit

BFSI
Bundesverband freiberuflicher
Sicherheitsingenieure und
überbetrieblicher Dienste e.V.
persönliches Mitglied

 

Arbeitsschutzmanagement Fachkraft für Arbeitssicherheit Konformitäts-
Bewertungsverfahren
Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften

Arbeitsschutzmanagement

Die neue ISO 9001:2000 für das Qualitätsmanagement stellt Anforderung an das Arbeitsumfeld einer Organisation. Gleichzeitig wurde bei der neuen Norm Wert darauf gelegt, daß das Qualitätsmanagement kompatibel ist mit anderen Managementsystemen wie z.B. Umweltmanagement und Arbeitsschutzmanagement.  Man spricht dann vom Integrierten Managementsystem.

Das bedeutet, der Aufbau eines Integrierten Managementsystem ist sehr komplex. Die Hilfe fachkundiger Beratung ist insbesondere hier sehr zweckmäßig.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)

Gemäß §1 und §5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) hat ein Arbeitgeber Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §6 dieses Gesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen.

Diese Pflicht des Unternehmers gilt bereits bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie hat insbesondere:

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehören unter anderem:

Unternehmerpflichten können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise an von Ihm beauftragte Personen übergeben werden. Wir führen für den Arbeitgeber folgende Arbeiten durch:

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CE-Zeichen   Konformitätsbewertungsverfahren   

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Verwendung sicherer Maschinen.

Zum Abbau von Handelshemmnissen wurden die nationalen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen durch harmonisierte europäische Vorschriften ersetzt. Das äußere Kennzeichen, das eine Maschine den europäischen Normen entspricht, ist die "CE"-Kennzeichnung.

Der Weg bis zum vorschriftsmäßigen Anbringen dieses Konformitätszeichens "CE" wird Konformitätsbewertungsverfahren genannt und beinhaltet die Konformitätserklärung. Die Anbringung des Konformitätszeichens "CE" und die Ausstellung der Konformitätserklärung darf nur erfolgen, wenn die Maschinen konform sind (d.h. übereinstimmen) mit allen Vorschriften der EG-Maschinenrichtlinie und den weiteren relevanten Binnenmarkt-Richtlinien

Der Umfang des Konformitätsbewertungsverfahren ist sehr unterschiedlich und wesentlich davon abhängig, welche Richtlinien zu beachten sind. Sie ergeben sich im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes aus einem Modulsystem (Module A-H).

Wesentliche Bestandteile des Konformitätsbewertungsverfahren sind:

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Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften

Die Berufsgenossenschaften haben für eine Vielzahl von technischen Einrichtungen und Gerätschaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese Unfallverhütungsvorschriften beinhalten im wesentlichen:

Je nach Unfallverhütungsvorschrift werden Prüfungen durch Sachverständige bzw. Sachkundige  gefordert. Wir führen UVV-Prüfungen gemäß nachfolgenden Vorschriften durch:

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Kontakt:

Nähere Infos unter Tel. 0171-7707222 

oder per e-mail: benutzen Sie unser Formular

 

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