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Arbeitssicherheit |
BFSI
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| Arbeitsschutzmanagement | Fachkraft für
Arbeitssicherheit - Betriebsarzt überbetrieblicher Dienst gem. §19 ArbSIG |
Konformitäts- Bewertungsverfahren |
Prüfungen nach
Unfallverhütungsvorschriften |
Die neue ISO 9001:2000 für das Qualitätsmanagement stellt Anforderung an das Arbeitsumfeld einer Organisation. Gleichzeitig wurde bei der neuen Norm Wert darauf gelegt, daß das Qualitätsmanagement kompatibel ist mit anderen Managementsystemen wie z.B. Umweltmanagement und Arbeitsschutzmanagement. Man spricht dann vom Integrierten Managementsystem.
Das bedeutet, der Aufbau eines Integrierten Managementsystem ist sehr komplex. Die Hilfe fachkundiger Beratung ist insbesondere hier sehr zweckmäßig.
Gemäß §1 und §5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) hat ein Arbeitgeber Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §6 dieses Gesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen.
Diese Pflicht des Unternehmers gilt bereits bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere:
Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehören unter anderem:
Unternehmerpflichten können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise an von Ihm beauftragte Personen übergeben werden. Wir führen für den Arbeitgeber folgende Arbeiten durch:
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen - SiGeKo
Gemäß § 3 (1) BaustellV sind auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer
Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Dies gilt für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte
gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500
Personentage überschreitet.
Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Verwendung sicherer Maschinen.
Zum Abbau von Handelshemmnissen wurden die nationalen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen durch harmonisierte europäische Vorschriften ersetzt. Das äußere Kennzeichen, das eine Maschine den europäischen Normen entspricht, ist die "CE"-Kennzeichnung.
Der Weg bis zum vorschriftsmäßigen Anbringen dieses Konformitätszeichens "CE" wird Konformitätsbewertungsverfahren genannt und beinhaltet die Konformitätserklärung. Die Anbringung des Konformitätszeichens "CE" und die Ausstellung der Konformitätserklärung darf nur erfolgen, wenn die Maschinen konform sind (d.h. übereinstimmen) mit allen Vorschriften der EG-Maschinenrichtlinie und den weiteren relevanten Binnenmarkt-Richtlinien
Der Umfang des Konformitätsbewertungsverfahren ist sehr unterschiedlich und wesentlich davon abhängig, welche Richtlinien zu beachten sind. Sie ergeben sich im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes aus einem Modulsystem (Module A-H).
Wesentliche Bestandteile des Konformitätsbewertungsverfahren sind:
Die Berufsgenossenschaften haben für eine Vielzahl von technischen Einrichtungen und Gerätschaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese Unfallverhütungsvorschriften beinhalten im wesentlichen:
Je nach Unfallverhütungsvorschrift werden Prüfungen durch Sachverständige bzw. Sachkundige gefordert. Wir führen UVV-Prüfungen gemäß nachfolgenden Vorschriften durch:
Kontakt:
Nähere Infos unter Tel. 0171-7707222
oder per e-mail: benutzen Sie unser Formular